Eine Zustiftung wird dem Stiftungskapital zugeschlagen und stärkt die Arbeit der Stiftung bei der Verwirklichung des Stiftungszweckes nachhaltig.
Erträge aus Zustiftungen können zu 100 % satzungsgemäß verwendet werden oder auf Ihren Wunsch zu 1/3 Ihrem Angehörigen mit Behinderung zugutekommen und 2/3 werden satzungsgemäß verwendet.
Damit können für Ihren Angehörigen Freizeiten, Ausflüge oder persönliche Bedürfnisse wie Brillen oder orthopädische Schuhe, Kleidung usw. finanziert werden. Die Beträge können auch über Jahre angesammelt werden.
Wie Sie sehen, können Eltern mit einer Zustiftung auch über den Tod hinaus für ihren Angehörigen mit Behinderung Mittel zur Erleichterung des täglichen Lebens sicherstellen, da ansonsten möglicherweise nur ein Taschengeld ausbezahlt wird.