Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Diese sind die gesetzlichen Vertreter der Stiftung. Es gilt das „Vier-Augen-Prinzip“, das heißt, immer zwei Vorstandsmitglieder handeln gemeinsam. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.
Zu den Hauptaufgaben des Vorstandes gehören unter anderem die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Vergabe der Stiftungsmittel.