Bei einer Treuhandstiftung oder unselbständigen Stiftung können Sie den Namen bestimmen und in einer eigenen Satzung selbst festlegen, welcher Stiftungszweck verfolgt werden soll. Diese unselbständige Stiftung wird unter dem Dach der Stiftung Lebenshilfe Pforzheim und Enzkreis gesondert geführt und verwaltet – die Erträge hieraus können wie bei einer Zustiftung verwendet werden.
Anders als bei Spenden sollen hier die Vermögenswerte der unselbständigen Stiftung nicht verbraucht werden, sondern dauerhaft Erträge liefern, aus denen der Stiftungszweck zu erfüllen ist.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt nach einer Prüfung der Satzung durch das Finanzamt.
Eine unselbständige Stiftung kann sowohl zu Lebzeiten, als auch nach dem Tod durch ein entsprechend formuliertes Testament gegründet werden.