Der Stiftungsrat besteht derzeit aus acht ehrenamtlichen Mitgliedern. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Geschäftsführung und legt die Grundsätze und Richtlinien zur Verwendung des Stiftungsvermögens fest. Er genehmigt den Haushaltsplan, den Jahresabschluss und entlastet den Vorstand.